Nachhaltigkeitsförderung (KMU)

Neues Förderangebot für kleine und mittlere Unternehmen

Energieeinsparung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit stellen für die Stadt Oldenburg eine zentrale umweltpolitische Aufgabe für die Zukunft der Stadt dar. Zum Erreichen der Klimaneutralität im Jahr 2035 ist eine intensive Einbindung der lokalen Wirtschaft erforderlich. Die qualitative Beratung, Vernetzung und Unterstützung der ansässigen Wirtschaftsunternehmen ermöglicht eine direkte und nachhaltige Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Ziel deieser Richtlinie ist die Förderung der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes der lokalen Wirtschaft, um diese zu stärken, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und nach Möglichkeit zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Die daraus resultierende Transformation der lokalen Wirtschaft führt zu einer erhöhten Resilienz gegenüber Klimafolgen sowie internationalen Entwicklungen und somit auch zu einer Stärkung des Oberzentrums Oldenburg und der Region Weser-Ems.

Antragsverfahren

  • Geplant sind vierteljährliche Antragsfristen. Nach Ablauf der Antragsfrist werden alle Anträge im Rahmen von Prüfvermerken und eines einfachen Scoring-Systems auf ihre grundsätzliche Förderwürdigkeit geprüft. Vorliegende förderwürdige Anträge mit einer erreichten Mindestpunktzahl werden anschließend unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt.
  • Die Antragstellenden haben anschließend maximal zwölf Monate Zeit, die Fördermittel mit dem Verwendungsnachweis abzurufen.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist möglich, sofern dieser beantragt und von der Stadt genehmigt wurde. Antragstellerinnen und Antragsteller ist es bei Genehmigung anschließend freigestellt, mit den beantragten Maßnahmen zu beginnen. Der Maßnahmebeginn ist förderunschädlich, erfolgt aber auf eigenes Risiko. Aus der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns lässt sich kein Anspruch auf Förderung ableiten.
  • Bitte beachten Sie: Bei Förderprogrammen für KMU ist es unbedingt erforderlich, dass der Förderantrag gestellt und die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt wird, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bei Vorhaben, die sich bereits in der Umsetzung befinden, besteht keine Möglichkeit einer Zuschussgewährung. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
  • Die Antragsstellung über das Serviceportal der Stadt Oldenburg wird aktuell vorbereitet. Es ist geplant, dass das erste Antragsfenster noch im aktuellen Quartal öffnet.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Stadt Oldenburg ansässig sind. Das Unternehmen muss über Personal von mindestens zehn Vollzeitäquivalenten am Standort Oldenburg verfügen. Ausgenommen davon sind besonders innovative Vorhaben. Hier sind auch Konsortien antragsberechtigt, die aus mindestens zwei Unternehmen bestehen. Eine Mindestanzahl an Vollzeitäquivalenten muss durch diese Konsortien nicht erreicht werden.

Förderhöhe und Föderquote

Gefördert werden folgende nicht investive Maßnahmen:

  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch externe Beraterinnen und Berater
    • in Form von Studien (zum Beispiel Machbarkeitsstudien), Konzepten (zum Beispiel Lichtberechnungen für Gebäude), Erstgutachten oder Planungen (höchstens 5.000 Euro),
    • für das erstmalige Aufstellen von Managementsystemen (höchstens 5.000 Euro),
    • für weitere erstmalige Zertifizierungen oder Bilanzierungen (höchstens 2.500 Euro),
    • für das erstmalige Erstellen von Berichten (höchstens 5.000 Euro),
    • für beabsichtigte Patentanmeldungen oder andere Schutzmöglichkeiten (höchstens 2.500 Euro) und
    • in Form von Planungen und Durchführungen interner Workshops (höchstens 2.500 Euro)
  • Bildungsmaßnahmen
    • Weiterbildungen (höchstens 1.000 Euro pro Mitarbeitenden, maximal jedoch drei Personen pro Unternehmen) und
    • Ausbilderschein im Bereich Energie- und Klimaberufe (höchstens 1.000 Euro pro Mitarbeitenden, maximal jedoch drei Personen pro Unternehmen)
  • Innovative Vorhaben (Leuchtturmprojekte)
    • Innovative Vorhaben und deren Umsetzung durch Einzelunternehmen (höchsten 15.000 Euro) und
    • Innovative Vorhaben und deren Umsetzung durch Konsortien (höchstens 30.000 Euro)

Die Höhe des Zuschusses beträgt unter Berücksichtigung der Höchstbeträge bis zu 50 Prozent, bei innovativen Vorhaben 70 Prozent. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und Jahr liegt bei 15.000 Euro, bei Konsortien liegt die Förderung bei maximal 30.000 Euro. Die Mindestförderung soll 1.500 Euro nicht unterschreiten. Mehrere unterschiedliche Maßnahmen können im Rahmen einer Antragstellung kombiniert werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Catering, Verpflegung oder ähnliches,
  • Mietzahlungen für Grundstücke und Gebäude,
  • Eigenleistungen,
  • Sollzinsen, Skonto oder Rabatt,
  • Managementsysteme, Zertifizierungen, Bilanzierungen oder Berichte, wenn das Unternehmen hierzu durch gesetzliche Regelungen verpflichtet ist oder eine Verpflichtung in weniger als 18 Monaten eintritt.
  • Des Weiteren ist eine Förderung für Maßnahmen ausgeschlossen, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie laufende Steuerberatung, regelmäßige Rechtsberatung oder Werbung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Richtlinie der Stadt Oldenburg zur einzelbetrieblichen Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz » (PDF, 200 KB, barrierefrei).

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte direkt an nachhaltigkeit.kmu[at]stadt-oldenburg.de.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an. Ihre Kontaktperson für den Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Unternehmen »

Weitere Informationen zu Veranstaltungen, Pressemitteilungen oder Beratungsangeboten finden Sie im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz »

Bei der Nachhaltigkeitsförderung handelt es sich um eine Maßnahme aus dem Klimaschutzplan Oldenburg 2035 », welcher im Dezember 2022 vom Rat beschlossen wurde. Ziel des Klimaschutzplans ist es, dass die Stadt Oldenburg bis zum Jahr 2035 klimaneutral ist. Diese Maßnahme trägt dazu bei, in dem durch ein niederschwelliges Förderprogramm Unternehmen zu Investitionen in Nachhaltigkeit und Klimaschutz ermutigt werden und die Vernetzung der Unternehmen untereinander gefördert wird.

Zuletzt geändert am 24. April 2024