FAQ Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schulbeginn

Ich bin neu in Oldenburg (aus dem Ausland zugezogen) und möchte mein Kind an der Schule anmelden. An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich direkt an die Schuleinstiegsberatung für Neuzugewanderte » im Amt für Zuwanderung und Integration. In der Schuleinstiegsberatung unterstützen wir Sie bei der Wahl der passenden Schule sowie bei der Schulanmeldung. Die Schuleinstiegsberatung ist kostenfrei und findet auch in den Ferien statt. Ist Ihr Kind im Grundschulalter (1. bis 4. Klasse), können Sie Ihr Kind auch direkt an der Grundschule anmelden. Die Grundschule wird nach der Wohnadresse bestimmt. Welche Schule für Ihre Adresse zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Grundschulbezirk ». Selbstverständlich können Sie auch für die Anmeldung an der Grundschule die Unterstützung der Schuleinstiegsberatung in Anspruch nehmen.

Ich bin neu in Oldenburg (aus Deutschland zugezogen) und möchte mein Kind an der Schule anmelden. An wen kann ich mich wenden?

Sie können Ihr Kind direkt im Sekretariat der Schule anmelden. Ist Ihr Kind im Grundschulalter (1. bis 4. Klasse), wird die Schule nach der Wohnadresse bestimmt. Welche Schule für Ihre Adresse zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Grundschulbezirk ». Allgemeine Informationen über die einzelnen Grundschulen finden Sie hier »

Benötigt Ihr Kind einen Platz in der 5. Klasse oder höher, finden Sie hier Informationen über die möglichen Schulformen ». Eine Übersicht über die Schulen finden Sie hier ». Bitte informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Schulen, da diese detaillierte Informationen über Schwerpunkte, Ganztag, Mittagessen, Unterrichtszeiten und vieles mehr enthalten. Bitte beachten Sie zudem, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme an der gewünschten Oberschule oder am gewünschten Gymnasium gibt. Hat die gewünschte Schule keine Aufnahmekapazitäten im entsprechenden Jahrgang, kann die Schule Sie an eine andere Schule der gleichen Schulform verweisen. Beachten Sie bitte zudem, dass Ihr Kind keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme an einer der Integrierten Gesamtschulen hat. Sofern diese über keine freien Kapazitäten verfügen, müssen Sie Ihr Kind an einer Oberschule oder an einem Gymnasium anmelden. 

Ich möchte mein Kind zur Schule anmelden, aber die Schule ist geschlossen. Was soll ich tun?

In den Ferien sind die Schulen in Oldenburg geschlossen. Der erste Schultag nach den Sommerferien ist Montag, 5. August 2024. Die Schulanmeldung können Sie am ersten Schultag persönlich im Sekretariat der Schule machen. Einige Sekretariate haben bereits ein paar Tage vor Ferienende geöffnet, sodass Sie die Anmeldung gegebenenfalls bereits in der letzten Ferienwoche machen können. Rufen Sie hierzu bitte vorher in der Schule an und vergewissern sich, ob dort das Sekretariat bereits erreichbar ist. Auch können Sie eine E-Mail schreiben. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Oldenburger Schulen ».

Mein Kind ist 6 Jahre alt und soll nun in die Schule gehen. Ich habe bisher keine Anmeldung an einer Schule gemacht. Was soll ich tun?

Die Einschulung findet am Samstag, 10. August 2024, statt. Bitte gehen Sie direkt am ersten Schultag nach den Sommerferien (Montag, 5. August 2024) zur zuständigen Grundschule » und melden Ihr Kind dort an, damit es gemeinsam mit den anderen Kindern am Samstag, 10. August, an der Einschulung teilnehmen kann. Der erste Schultag ist für die Erstklässlerinnen und Erstklässler der Montag, 12. August 2024.

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung zur Schule mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit (wenn vorhanden): Identitätsnachweise der Eltern und des Kindes (Pass/Geburtsurkunde), Meldebescheinigung der Stadt Oldenburg, Impfbescheinigung des Kindes über die Masernimpfung, Zeugnisse aus der bisherigen Schule. Wenn die Eltern getrennt leben, benötigt die Schule zudem eine Erklärung zur Vollmacht in schulischen Angelegenheiten » (PDF, 211 KB) oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Mein Kind hat die 4. Klasse beendet und muss nun in die 5. Klasse gehen. Ich habe bisher keine Anmeldung für die 5. Klasse gemacht. In welche Schule kann mein Kind nach den Sommerferien gehen?

Oldenburger Kinder, die in das 5. Schuljahr kommen und eine städtische Oberschule (OBS), eine städtische Integrierte Gesamtschule (IGS) oder ein städtisches Gymnasium besuchen möchten, haben die Wahl zwischen mehreren Schulen der jeweiligen Schulform. Zuerst entscheiden Sie als Eltern, welche Schulform Ihr Kind besuchen soll. Informationen zu den einzelnen Schulformen finden Sie hier ».

Anschließend entscheiden Sie, welche konkrete Schule Ihr Kind besuchen soll. Eine Übersicht über die einzelnen Schulen finden Sie hier ». Die Anmeldung an der gewählten Schule können Sie am Ende der Sommerferien direkt im Sekretariat der Schule vornehmen. Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme an der gewünschten Oberschule oder am gewünschten Gymnasium gibt. Hat die gewünschte Schule keine Aufnahmekapazitäten im entsprechenden Jahrgang, kann die Schule Sie an eine andere Schule der gleichen Schulform verweisen. Beachten Sie bitte zudem, dass Ihr Kind keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme an einer Integrierten Gesamtschule hat. Sofern diese über keine freien Kapazitäten verfügen, müssen Sie Ihr Kind an einer Oberschule oder an einem Gymnasium anmelden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Grundsätzlich ist die gewünschte beziehungsweise die bereits besuchte Schule die richtige Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung Ihres Kindes geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel, zu Schulabschlüssen, zu Schwerpunkten, zu pädagogischen Inhalten und zum Unterricht. 
 
Weitergehende Informationen zu den Grundschulen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung » unter 0441 235-2534 oder unter britta.sellmeier[at]stadt-oldenburg.de.
 
Weitergehende Informationen zu den Oberschulen und Integrierten Gesamtschulen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung » unter 0441 235-2652 oder unter tanja.giebe[at]stadt-oldenburg.de.
 
Weitergehende Informationen zu den Gymnasien, die die Stadt Oldenburg als Schulträger betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung » unter 0441 235-2651 oder unter sandra.bischoff[at]stadt-oldenburg.de.

Weitergehende Informationen für Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind, erhalten Sie bei der Schuleinstiegsberatung für Neuzugewanderte » unter 0441 235-2948 oder unter schuleinstieg[at]stadt-oldenburg.de
 

Zuletzt geändert am 28. Juni 2024