Keine Hunde und Fahrräder auf den Wochenmärkten
Die Stadt Oldenburg weist aufgrund verstärkter Beschwerden von Marktbesucherinnen und Marktbesuchern darauf hin, dass es verboten ist, Hunde und Fahrräder mit auf den Wochenmarkt zu nehmen. Dieses sollte nicht nur aufgrund der bestehenden Verbote unterlassen werden, sondern auch im Sinne aller Marktbesucherinnen und Marktbesucher. Fahrräder erschweren, insbesondere älteren Menschen, das Gehen in den vollen Gängen auf den Wochenmärkten. Hunde sollten schon aus hygienischen Gründen nicht mit auf den Markt genommen werden.
Gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 der Marktordnung der Stadt Oldenburg ist es unzulässig, Tiere mitzuführen (ausgenommen sind Blindenhunde und Therapiehunde), § 9 Absatz 4 Satz 7 verbietet es außerdem Fahrzeuge (ausgenommen Krankenfahrstühle) auf dem Markt mitzuführen oder zu fahren. Hierzu zählen auch Fahrräder. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern geahndet werden.
Zuletzt geändert am 26. Februar 2024