Wenn privates Grün zur Gefahr werden kann

09.11.2022

Wenn privates Grün zur Gefahr werden kann

Oldenburg. Hecken und Büsche, die unter anderem Fuß- und Radwege erobern: Um diese möglichen Gefahrenquellen im öffentlichen Verkehrsraum einzudämmen, erinnert die Stadt Oldenburg Eigentümerinnen und Eigentümer an den Rückschnitt des privaten Grüns. Dies ist seit dem 1. Oktober wieder möglich – zuvor war laut Naturschutzgesetz (§ 39 NatSchG) im Zeitraum seit Anfang März ausschließlich ein Formschnitt erlaubt. 

Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden
Sofern private Büsche, Bäume, Hecken und Sträucher in den Verkehrsraum ragen, sind diese nun wieder bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Denn nur so kann für alle Verkehrsteilnehmenden eine ungehinderte und gefahrlose Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums gewährleistet werden. Das betrifft insbesondere den Begegnungsverkehr auf den Wegen, radelnde Kinder sowie die barrierefreie Nutzung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen. 

Was passiert, wenn jemand dem Rückschnitt nicht nachkommt?
Regelmäßig werden die Oldenburger Straßen und Wege von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Oldenburg befahren. Anliegerinnen und Anliegern, deren Grünwuchs über die Grundstücksgrenze hinausragt, erhalten ein entsprechendes Schreiben zur Aufforderung des Rückschnitts. Zudem gehen auch Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern online über den Stadtverbesserer (https://serviceportal.oldenburg.de) oder telefonisch über das ServiceCenter unter 0441 235-4444 ein. 

Stadt bittet um Unterstützung
Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und um Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung um Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Fachdienst Verwaltung Straßenbau unter der Telefonnummer 0441-2352440.
 

Foto: Stadt Oldenburg
Beispiel für privates Grün in der Stadt Oldenburg, das auf einen Fußweg ragt. Foto: Stadt Oldenburg