Rat beschließt Nachhaltigkeitsförderung für Unternehmen

Wirtschaftsförderung gewährt neue Beratungskosten-Zuschüsse

Die Ratssitzung am 15. April 2024 markierte einen kleinen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Oldenburger Wirtschaft: Mit großer Mehrheit wurde die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie der Wirtschaftsförderung verabschiedet. Diese stellt ein wirksames Instrument dar, um kleine und mittlere Unternehmen, die in der Stadt Oldenburg ansässig sind, aktiv bei den Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu unterstützen.

Mitarbeitende einbeziehen

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Unternehmen helfen, Hemmschwellen zu mehr Nachhaltigkeit abzubauen, und eine zuverlässige Grundlage für zukünftige Investitionen darstellen. Hierzu zählen Beratungsleistungen, insbesondere auch Studien, Konzepte, Zertifizierungen und Berichte sowie Weiterbildungsmaßnahmen und Workshops für Mitarbeitende. „Das Einbeziehen von Mitarbeitenden in Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsprozesse in Unternehmen stellt ein entscheidendes Kriterium für eine erfolgreiche Umsetzung dar, weshalb wir dies aktiv unterstützen möchten. Diese Maßnahmen können mit bis zu 50 Prozent und maximal 15.000 Euro pro Jahr bezuschusst werden“, erläutert Ralph Wilken, Leiter der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg.

Förderung auch nachbarschaftlicher Kooperation

Eine weitere Besonderheit der Richtlinie stellt die Förderung von sogenannten innovativen Leuchtturmprojekten zur Treibhausgasreduzierung dar. Hierbei sind nicht nur die Förderquote und die Fördersumme höher, sondern es soll auch die Zusammenarbeit lokaler Unternehmen unterstützt werden. „Auch die Vernetzung der Unternehmen untereinander, zum Beispiel in Gewerbe- und Industriegebieten, und die nachbarschaftliche Kooperation bilden ein Kernelement auf dem Weg zur nachhaltigen Wirtschaftsweise. Diese wollen wir daher aktiv, unter anderem mit dieser Förderrichtlinie, unterstützen“, betont Roland Hentschel, zuständiger Fachdienstleiter bei der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg. Die Nachhaltigkeitsrichtlinie ist eine Maßnahme aus dem Klimaschutzplan 2035 und soll als langfristiges Förderinstrument die Umsetzung der Klimaschutzziele im Bereich der Oldenburger Wirtschaft unterstützen.

Weitere Informationen und Antragsverfahren

Das erste Antragsfenster ist noch für dieses Quartal geplant, wobei die Anträge online über das Serviceportal der Stadt Oldenburg eingereicht werden können. Aktuelle Informationen zur Nachhaltigkeitsrichtlinie finden Sie im Bereich Förderprogramme »

Kontakt

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Ihre Kontaktperson für den Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Unternehmen »

Zuletzt geändert am 17. April 2024