Inzidenzwert über 100 zwingt Stadt zum Handeln

15.04.2021

Inzidenzwert über 100 zwingt Stadt zum Handeln

Oldenburg. In Oldenburg ist der Wert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz mittlerweile seit dem vergangenen Sonntag durchweg überschritten. Deshalb hat die Stadt heute eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, die Einschränkungen für das tägliche Leben mit sich bringt.

„Im Moment sind die Inzidenzzahlen auf einem Niveau, dass wir von einer länger anhaltenden Überschreitung dieses Wertes ausgehen müssen. Das aktuelle Infektionsgeschehen lässt uns keine Wahl, wir müssen das geltende Recht in eine kommunale Allgemeinverfügung umsetzen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Wir hoffen natürlich, dass dies nur eine kurzzeitige Einschränkung bedeutet, denn damit sind erneut für viele Menschen erhebliche Einschränkungen verbunden“, so Krogmann. „Impfen und testen reichen derzeit offenkundig noch nicht aus, um die Pandemie in den Griff zu bekommen, deshalb sind wir alle in den kommenden Wochen alle noch einmal gefordert, die Abstands - und Hygieneregeln sehr konsequent einzuhalten.“

Deshalb besteht aktuell auch die rechtliche Notwendigkeit, Oldenburg zur Hochinzidenzkommune zu erklären. Zum gestrigen Mittwochabend hatte es insgesamt 46 neue Fälle gegeben, damit zeichnete sich diese Entwicklung ab.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Oldenburg sieht unter anderem folgendes vor:
In den Schulen müssen die meisten Jahrgänge von Montag, 19. April, an wieder in das Szenario C (Distanzlernen) wechseln.
Davon ausgenommen sind: sind der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten, der 9. und 10. Jahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind. Der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, die Schuljahrgänge 1 bis 4 und die Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Hier findet der Unterricht in Szenario B (Wechselunterricht) statt. Für Kinder in Schulkindergärten und in den Jahrgängen 1 bis 6 gibt es eine Notbetreuung.
Die Kindertagesstätten bieten, ebenfalls von Montag an, nur noch eine Notbetreuung an.
In Fahrzeugen wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung angeordnet, wenn die Insassen nicht auf einem Haushalt stammen.
Außerdem gilt eine Begrenzung bei privaten Zusammenkünften und in der Öffentlichkeit auf Personen des eigenen Hausstandes mit höchstens einer weiteren Person, sowie einschränkende Regelungen für die sportliche Betätigung. Damit ist zum Beispiel der Sport in kleineren Gruppen nicht mehr möglich.
Gravierend sind die Auswirkungen auch für den Einzelhandel, sie bedeuten einen Wegfall der Möglichkeit des Verkaufs auf Termin (Click and Meet) in den Verkaufsstellen. Diese Maßnahmen gelten bereits am Tag nach der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung, also ab Freitag, 16. April.
Die Museen in der Stadt werden ebenfalls von Freitag an geschlossen.

Geöffnet bleiben Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Drogerien, Lebensmittelgeschäfte, Gartenfachmärkte und Buchläden.
Um den Inzidenzwert möglichst schnell wieder senken zu können, setzt das Gesundheitsamt der Stadt weiter auf eine konsequente Nachverfolgung der Infektionsketten, sowie auf eine umfassende Quarantäneregelung.