Wirtschaftsförderung

nach EU-Dienstleistungsrichtlinie

Einheitlicher Ansprechpartner

Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtert werden. Dienstleistungen in diesem Sinne sind alle handwerklichen, kaufmännischen und freiberuflichen Tätigkeiten und Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden.

Die EU-DLR sieht vor, dass alle Verfahren und Formalitäten, die für eine solche Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch über zentrale Anlaufstellen – so genannte Einheitliche Ansprechpartner – oder bei den an sich zuständigen Stellen abgewickelt werden können. Der Einheitliche Ansprechpartner soll insbesondere Unternehmern aus der EU helfen, über die Landesgrenze hinaus Dienstleistungen zu erbringen oder einen Betrieb zu gründen. Der Ansprechpartner unterstützt aber auch inländische Unternehmen.

Kontakt

Bei der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg steht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner im Sinne der EU-DLR gern mit Rat und Tat zur Seite.

Telefon: +49 (0)441 235-2259
Fax:       +49 (0)441 235-3130
E-Mail:   ea[at]stadt-oldenburg.de

Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen

Für elektronische Informationen und Anträge steht das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen » zur Verfügung.

Zuletzt geändert am 28. August 2023