Erneute Auslegung der Bahn-Unterlagen PFA 1 2017
Die Planfeststellungsunterlagen für den geplanten Ausbau der Bahnstrecke im Stadtgebiet Oldenburgs werden neu ausgelegt. Die Deutsche Bahn hat die Planfeststellungsunterlagen inzwischen erneuert, ergänzt oder ersetzt.
Das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als zuständige Anhörungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren beabsichtigt eine kurzfristig Auslegung der ergänzenden Planfeststellungsunterlagen, diese soll vom 2. März bis 3. April stattfinden. Die Unterlagen sollen im Technischen Rathaus in Oldenburg, in Rastede und Wiefelstede zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen. Sie werden gleichzeitig auch online gestellt. Die Stadt ist zur öffentlichen Bekanntmachung und zur Auslegung aufgefordert. Die Einwendungsfrist für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Stadt Oldenburg endet am 18. April 2017.
Vor dem Beginn der Auslegung eingehende Einwendungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Einwendungen sollen sich auf die ausgelegten Unterlagen beziehen, wobei die bisher bereits vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen weiter Bestandteil des Verfahrens bleiben. Diese müssen nicht noch einmal vorgetragen werden.
Die kurzfristige Ankündigung der Anhörungsbehörde zur öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erschwert eine Vorbereitung und Beratung in den Ausschüssen. Der Vorschlag der Stadt Oldenburg, den Auslegungszeitraum erst später beginnen zu lassen, wurde von der Anhörungsbehörde jedoch abgewiesen.
In der Erörterung zum Planfeststellungsverfahren 1 von Ende 2015 bis Anfang 2016 wurde erhebliche Kritik geäußert. Diese bezog sich insbesondere auf die schalltechnischen Untersuchungen unter anderem hinsichtlich der berücksichtigten Abschirmung, daher wurde auch der methodische Ansatz angezweifelt. Weiterhin wurde die fehlende Auslegung des Gutachtens zum Aspekt Erschütterungen durch den Bahnbetrieb moniert und im Rahmen der Umweltplanung verschiedene faunistische Gutachten (Amphibien, Reptilien, Fledermäuse) zur Auslegung vermisst, beziehungsweise für nicht ausreichend untersucht befunden. Diese Themen sind jetzt Gegenstand der Auslegung.
Die Planunterlagen » sind online auf den Seiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einsehbar.
Zuletzt geändert am 8. November 2023