Wahlen

Wählen in Oldenburg

Wahlen sind das unverzichtbare Fundament einer jeden Demokratie. Die für das Leben in einer komplexen Gesellschaft erforderlichen politischen Entscheidungen werden durch die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes getroffen. Hierbei kommt dem Austausch unterschiedlicher Meinungen wie auch der Fähigkeit zum Kompromiss eine große Bedeutung zu. Das ist die Basis unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Für die Wahlen der Abgeordneten der verschiedenen demokratischen Institutionen gelten die aus dem Artikel 38 des Grundgesetzes abgeleiteten Wahlrechtsgrundsätze. Demnach werden die Volksvertreterinnen und Volksvertreter „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ durch die jeweils gesetzlich festgelegten Wahlberechtigten gewählt.

Auf den Seiten des Wahlbüros der Stadt Oldenburg finden Sie Ergebnisse und Informationen zu Kommunalwahlen », Landtagswahlen », Bundestagswahlen » sowie Europawahlen ».

Die Aufgaben des Wahlbüros

Das Wahlbüro der Stadt Oldenburg hat dabei die Aufgabe, den reibungslosen organisatorischen Ablauf von Wahlen und Abstimmungen in Oldenburg sicherzustellen. Dies beinhaltet zahlreiche Einzelaufgaben und umfasst zum Beispiel die Einplanung und Berufung der rund 1.100 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen, die Beschaffung von Stimmzetteln und Briefwahlunterlagen, die Vorbereitung der Wahlausschüsse und die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Landes- oder Bundeswahlleitung. Die Arbeit rund um eine Wahl beginnt bereits acht bis zehn Monate vor dem eigentlichen Wahltermin und endet erst mit den Aufräum- und Abschlussarbeiten in den Wochen nach einer Wahl. In wahlfreien Zeiten führt das Wahlbüro darüber hinaus Projekte für das Bürger- und Ordnungsamt durch.

Bundes- und Landeswahlleiter

Hier finden Sie weiterführende Informationen

Zuletzt geändert am 3. März 2025