Untere Nadorster Straße
Eröffnung des Büros des Stadtteilmanagements in der Nadorster Straße 78
Am Samstag, 23. Juli 2022, hat das Büro des Stadtteilmanagements im Rahmen der Veranstaltung „Nadorster Meile“ eröffnet. Das Büro in der Nadorster Straße 78 ist durch Meike Klockgether von der DSK-GmbH (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) besetzt. Meike Klockgether ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen oder Anliegen zur Sanierung von Gebäuden, zur Baustelle Nadorster Straße, zur Nachbarschaft oder bei dem Wunsch, im Stadtteil mitwirken zu können. Die Stadtverwaltung freut sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit, die am 23. Juli mit einer symbolischen Schlüsselübergabe durch Eike Schnitker, Leiter des Fachdienstes Städtebau und Stadterneuerung, sowie mit einem herzlichen Willkommensgruß durch Frau Fröhlich, Vorsitzende des Sanierungsbeirates, offiziell gestartet ist.
Öffnungszeiten:
dienstags von 9 bis 13 Uhr und
donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Auch außerhalb dieser Zeiten ist Meike Klockgether unter:
0441 40560-100 und per E-Mail unter
Stadtteilmanagement-UNS[at]dsk-gmbh.de erreichbar.
Schöne Eindrücke und aktuelle Informationen finden Sie auch im Instagram-Konto des Stadtteilmanagements: stadtteilmanagement_uns.
Neuwahl der Mietervertreterinnen und Mietervertreter (wohnen) für das Sanierungsgebiet Untere Nadorster Straße
Für die breite Aktivierung und Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der lokalen Akteure in den gesamten Sanierungsprozess hat die Stadt Oldenburg einen Sanierungsbeirat eingerichtet. Dieser setzt sich für die Belange des Quartiers ein und befasst sich mit allen Planungen, Vorschlägen und Maßnahmen, die das Sanierungsgebiet betreffen. Der Sanierungsbeirat Untere Nadorster Straße setzt sich folgendermaßen zusammen:
- fünf Vertreterinnen/Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer,
- zwei Vertreterinnen/Vertreter der Mieterinnen und Mieter (wohnen),
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Mieterinnen und Mieter (gewerblich),
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Grundschule Heiligengeisttor,
- eine Vertreterin/ein Vertreter der sozialen Einrichtung SELAM Lebenshilfe gGmbH (SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen),
- eine Vertreterin/ein Vertreter der sozialen Einrichtung Rose 12 (STEP – Paritätische Gesellschaft für Sozialtherapie und Pädagogik mbH),
- eine Vertreterin/ein Vertreter der Nadorster Werbegemeinschaft,
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Bürgervereins Bürgerfelde e. V.
Der Beirat tagt circa drei- bis viermal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Technischen Rathauses in der Industriestraße 1 a statt. Gesucht werden zwei neue Mitglieder, die Wohnungsmieterinnen und -mieter im Sanierungsgebiet sind und diese Interessensgruppe im Sanierungsbeirat vertreten möchten. Innerhalb des nächsten Sanierungsbeirates (Termin wird noch bekannt gegeben) können sich alle Interessierten, die ihren Wohnsitz im Sanierungsgebiet und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen lassen. Wer Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit hat, wendet sich gerne formlos an Jana Bruns vom Fachdienst Städtebau- und Stadterneuerung der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 a, Telefon: 0441 235-2942, E-Mail: jana.bruns[at]stadt-oldenburg.de
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67 (Lindenhofsgarten)
Eines der festgelegten Ziele der Rahmenplanung des Sanierungsgebietes Untere Nadorster Straße ist die Weiterentwicklung der Freifläche „Sportplatz Lindenhofsgarten“. Neben der Erarbeitung und Umsetzung eines Nutzungs- und Erneuerungskonzeptes wird auch die bessere Einbindung der Fläche in den Stadtteil angestrebt.
Der Verein für Leibesübungen (VfL) Oldenburg hat sich entschlossen, das Grundstück der Jahnhalle einschließlich einer angrenzenden Freifläche zu veräußern. Der Verein hat einen Käufer für das Gelände gefunden, der bereit und in der Lage ist, auf der Fläche sowie angrenzend innenstadtnah hochwertigen Wohnungsbau im Eigentum, in Kombination mit einem 30‑prozentigen Anteil an preisgebundenen Wohnungen, zu errichten. Daher soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der neue Flächen für eine Wohnnutzung ausweist und darüber hinaus die vorhandene Grünfläche sichert, aufwertet und erschließt. Zurzeit ist die Freifläche Lindenhofsgarten im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche festgesetzt. Über das eingeleitete Bauleitplanverfahren wird die Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt und kann später im Flächennutzungsplan als solche berichtigt werden.
Außerdem sollen innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Zuwegungen zur Freifläche festgelegt werden, die die Stadt Oldenburg in Zukunft gerne nach und nach in die Realität umsetzen würde. Hierfür sind natürlich Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern dieser Flächen notwendig.
Das oben genannte Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sieht folgendermaßen aus:
- Schritt 1: Aufstellung eines Plans
(Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. Februar 2021 vom Rat der Stadt Oldenburg gefasst.)
- Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegung der Unterlagen erfolgte vom 19. März 2021 bis 9. April 2021)
- Schritt 3: Öffentliche Auslegung
(Zeitraum folgt noch)
- Schritt 4: Bekanntmachung
Zurzeit befinden wir uns zwischen Schritt 2 und 3. Für alle Fragen zum Bauleitplanverfahren zu diesem Bebauungsplan ist Renate Gayk Ansprechpartnerin (renate.gayk[at]stadt-oldenburg.de oder 0441 235-2550).
Verfahrensstand
Aufnahme in die Städtebauförderung
Das Sanierungsgebiet Untere Nadorster Straße wurde mit dem Programmjahr 2016 in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – heute „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ – des Landes Niedersachsen aufgenommen.
Im Februar 2017 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im September 2017 gewählt.
Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Seit dem Beschluss der Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Januar 2018 fördert die Stadt Oldenburg Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohn- und Geschäftsgebäuden im Fördergebiet. Detaillierte Informationen können Sie der Förderrichtlinie, die Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite finden, entnehmen. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine Förderung.
Erstellung und Beschluss des Rahmenplanes
Aufbauend auf den Ergebnissen aus den Vorbereitenden Untersuchungen wurde in den Jahren 2018/2019 die Rahmenplanung von der Stadt in Abstimmung mit dem Sanierungsbeirat erstellt. Die Aufgabe des Rahmenplanes ist es, Ziele und Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu definieren. Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 den Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Untere Nadorster Straße“ als handlungsleitende Festlegung der Sanierungsziele beschlossen.
Innerhalb der nächsten Jahre soll die Nadorster Straße so umgestaltet und aufgewertet werden, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort als attraktives und identitätsstiftendes Stadtteilzentrum wahrgenommen wird. Durch verkehrliche Optimierungen und gestalterische Aufwertungen im öffentlichen Raum soll ein Ort geschaffen werden, der alle Nutzerinnen und Nutzer sowie alle Mobilitätsformen ausgewogen berücksichtigt und der Funktion eines Stadtteilzentrums gerecht wird.
Wettbewerb Untere Nadorster Straße
Zur Konkretisierung und Umsetzung der Rahmenplanung hat die Stadt Oldenburg Anfang 2020 einen begrenzten verkehrs- und freiraumplanerischen Wettbewerb ausgelobt.
Nach gut einem halben Jahr steht nun das Ergebnis des Wettbewerbs » fest. Der Gemeinschaftsentwurf der Büros SHP Ingenieure und nsp landschaftsarchitekten stadtplaner aus Hannover erzielt den 1. Preis.
Ausgangslage
Die Nadorster Straße weist als zentraler Versorgungsbereich im Vergleich zu anderen Standorten eine große Anzahl an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben auf und zeichnet sich zudem durch eine hohe funktionale und städtebauliche Dichte aus.
Jedoch sind im Untersuchungsgebiet vielfältige städtebauliche Missstände festzustellen. Leerstände und Mindernutzungen zeugen von einem drohenden Funktionsverlust des Versorgungsstandortes.
Darüber hinaus sind im Untersuchungsgebiet vielfältige funktionale und gestalterische Mängel im öffentlichen Raum auszumachen, die negativ auf die Aufenthaltsqualität im Untersuchungsgebiet ausstrahlen.
Auch im privaten Außenraum sind bauliche und gestalterische Mängel zu beobachten (Sanierungsstau, massive Werbeanlagen).
Programm
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Ziel der Sanierung
Das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ strebt die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen an, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind.
Im Vordergrund stehen dabei die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.
Der Maßnahmenplan/Rahmenplan steht Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.
Förderzeitraum
2016 bis circa 2030
Fördermittel
Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf circa 8,5 Millionen Euro. Förderfähige Kosten ergeben sich in Höhe von circa 6,9 Millionen Euro.
Alle Daten auf einem Blick
Untersuchungsgebiet: | circa 16 Hektar |
Sanierungsgebiet: | circa 12,5 Hektar |
Bewohner: | circa 960 |
Programmaufnahme: | 2016 |
Programm: | Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne |
Gesamtinvestition: | 15,3 Millionen Euro |
Städtebaufördermittel: | 10,9 Millionen Euro |
Abschluss der Sanierung: | circa 2030 |
Bürgerbeteiligung
- Bürgerversammlungen
- Sanierungsbeirat
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an den Vorstand des Sanierungsbeirates wenden:
Carsten Wünker
0441 884652
Downloads
Vorbereitende Untersuchungen
Geltungsbereich und Satzung
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021
Wettbewerbsergebnis
Richtlinie über die Erstattung von Kosten
Verfügungsfonds
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Sanierungsbeirat
- Geschäftsordnung » (PDF, 152 KB)
- Protokoll » (PDB, 187 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDB, 11,6 MB), 19. Sitzung, 28. Februar 2024
- Protokoll » (PDF, 44 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 561 KB), 18. Sitzung, 22. November 2023
- Protokoll » (PDF, 209 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 9,7 MB), 17. Sitzung, 31. Mai 2023
- Protokoll » (PDF, 179 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 6,2 MB), 16. Sitzung, 15. Februar 2023
- Protokoll » (PDF, 178 KB, barrierefrei) sowie eine Anlage » (PDF, 3,6 MB) und Präsentation » (PDF, 1,4 MB), 15. Sitzung, 30. März 2022
- Protokoll » (PDF, 188 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 1,14 MB), 14. Sitzung, 7. Juli 2021
Ältere Dokumente erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Anträge und Formulare
Kontakt
Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung
Technisches Rathaus
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Zuletzt geändert am 20. September 2024