Allgemeine Information zur Bauleitplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung online

Sie haben die Möglichkeit sich regelmäßig über städtische Planungen online zu informieren. Für die Pla­nungsschritte der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkei durch Aushangt“ und „Veröffentlichung des Entwurfes“ in Bauleitplanverfahren können Sie sich im Beteiligungszeitraum hier über die Ziele und Zwecke der Planung informieren » und sich dazu äußern.

Das Verfahren der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung hat eine gesetzlich vorgeschriebene Form und erfolgt in verschiedenen Verfahrensschritten. In den Phasen 2 und 3 haben Sie Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen.

Schritt 1: Aufstellung eines Plans
Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, wird vom Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg gefasst.
Zu den aktuellen Aufstellungsbeschlüssen »

Andere Behörden und benachbarte Gemeinden werden über den Vorentwurf informiert und können sich dazu äußern. Die Phase „Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“ richtet sich nicht an die Bürgerin und den Bürger.

Schritt 2: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Die Beteiligung wird als öffentliche Veranstaltung (Versammlung) oder in Form eines Aushangs im Stadtplanungsamt durchgeführt. Dabei erhalten Sie Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie mögliche Planalternativen. 
Zu den aktuellen Vorhaben »

Schritt 3: Veröffentlichung des Entwurfes
Die Planentwürfe, die vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, werden dann für die Dauer von einem Monat veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen und eine Stellungnahme dazu auch online abzugeben. 
Zu den Beschlüssen zur Veröffentlichung des Entwurfes »

Schritt 4: Bekanntmachung
Abgeschlossen wird das formelle Verfahren durch die Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschlussfassung über den Bauleitplan durch den Rat der Stadt Oldenburg. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg erlangt dann der Bauleitplan Rechtskraft.
Zu den Bekanntmachungen »

Vereinfachte und beschleunigte Verfahren

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a und § 13 b Baugesetzbuch

Das Bauleitplanverfahren kann abgekürzt werden, wenn durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Anstelle der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung kann den betroffenen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.

Zuletzt geändert am 13. März 2024