Ganztagsbildung in Grundschulen

Kooperative Ganztagsbildung in Oldenburger Grundschulen

Die Stadt Oldenburg hat in einem breit angelegten Beteiligungsprozess das Rahmenkonzept „Kooperative Ganztagsbildung in Oldenburger Grundschulen“ vom 22. Januar 2018 (Ratsbeschluss) zur Gestaltung von Angeboten an Ganztagsgrundschulen entwickelt. Dabei kooperieren die Stadt Oldenburg und die Grundschule mit einem primären Kooperationspartner aus der Jugendhilfe. Die Stadt Oldenburg verfolgt gemeinsam mit den Bildungspartnern vor allem zwei strategische Ziele:

  • Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder im Grundschulalter
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern

Die Zusammenarbeit der Bildungspartner wird dabei getragen von einem gemeinsamen Bildungsverständnis, das angemessene Lern-, Bildungs- und Entwicklungsräume gewährleisten soll. Die Teilnahme an Ganztagsangeboten trägt außerdem zur nachhaltigen Förderung von kognitiven und sozialen Kompetenzen und damit zum Bildungserfolg bei. In Oldenburg arbeiten bereits gut die Hälfte der Grundschulen nach dem Rahmenkonzept. Weitere kommen laufend hinzu.

Allgemeines zu den Angeboten einer Ganztagsgrundschule nach dem Rahmenkonzept

  • Je nach Ganztagsgrundschule können bis zu drei unterschiedliche Angebote (schulisches Ganztagsangebot, Spätangebot und Ferienangebot) gebucht werden.
  • Der Umfang und die Länge der Angebote sind an den Ganztagsgrundschulen unterschiedlich und können dort beziehungsweise beim Kooperationspartner der Schule erfragt werden.
  • Die Anmeldungen erfolgen jährlich (Kernanmeldezeit Januar).

Schulisches Ganztagsangebot 

Das Angebot wird unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und bei fast allen Schulen durch einen primären Kooperationspartner (der immer Träger der freien Jugendhilfe ist) sowie weiteren Kooperationen aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit unterstützt.

  • Schülerinnen und Schüler können an bis zu fünf Tagen in der Woche am Angebot teilnehmen.
  • In offenen Ganztagsgrundschulen können die Tage einzeln gebucht werden.
  • Bei teilgebunden Ganztagsgrundschulen können die offenen Tage frei gewählt werden.
  • Sofern vorhanden, gibt es einen Rechtsanspruch auf ein beitragsfreies Angebot.
  • An allen Tagen wird ein (kostenpflichtiges) Mittagessen nach DGE-Qualitätsstandard » angeboten.

Ergänzendes Spätangebot

Das Angebot wird unter der Aufsicht und Verantwortung des primären Kooperationspartners organisiert und durchgeführt.

  • Es kann ergänzend nach dem schulischen Ganztagsangebot gebucht werden. 
  • Es umfasst maximal 1,5 Stunden täglich je nach Standort und ist in vier Buchungspaketen buchbar. Sollte es an der jeweiligen Schule ein geringeres Angebot geben, können sich Eltern bei einem Mehrbedarf an den primären Kooperationspartner wenden.
  • Es ist kostenpflichtig. Für das Spätangebot wird der in der Bezugsquelle 3 genannte Elternbeitrag des Vorjahres entsprechend der jeweiligen Einkommensstufe festgesetzt. Bei Abschluss des Betreuungsvertrages wird die Stufe anhand der Einkommens-Selbsteinschätzung mit den entsprechenden Einkommensnachweisen ermittelt. Wenn Eltern in Stufe 2 nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Antrag hierfür ist beim Amt für Jugend und Familie zu stellen ».
  • Der Bedarf muss einmalig nachgewiesen werden.

Ergänzendes Ferienangebot

Das Angebot wird unter der Aufsicht und Verantwortung des primären Kooperationspartners organisiert und durchgeführt. Gegebenenfalls wird dieser durch weitere Kooperationen aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit unterstützt.

  • Es umfasst je nach Standort maximal neun Buchungspakete beziehungsweise -wochen und jedes Buchungspaket kann einzeln gebucht werden.
  • Es ist kostenpflichtig. Für das Ferienangebot wird der in der Bezugsquelle 3 genannte Elternbeitrag des Vorjahres entsprechend der jeweiligen Einkommensstufe festgesetzt. Bei Abschluss des Betreuungsvertrages wird die Stufe anhand der Einkommens-Selbsteinschätzung mit den entsprechenden Einkommensnachweisen ermittelt. Wenn Eltern in Stufe 2 nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag und der Beitrag zum Mittagessen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Antrag hierfür ist beim Amt für Jugend und Familie zu stellen ».
  • An allen Tagen wird ein (kostenpflichtiges) Mittagessen nach DGE-Qualitätsstandard » angeboten.
  • Der Bedarf muss einmalig nachgewiesen werden.
  • Der Angebotszeitraum ist von März im laufenden Kalenderjahr bis Februar im Folgejahr. 

In Oldenburg gibt es folgende Ganztagsgrundschulen und primäre Kooperationspartner

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Mehr Informationen und alles zur Anmeldung zu den Ganztagsangeboten finden Sie auf der Homepage Ihrer zuständigen Grundschule ». Alle weiteren Informationen zu den ergänzenden Angeboten (Spätangebot und Ferienangebot) erhalten Sie ebenfalls über die Homepage der Schule oder direkt beim primären Kooperationspartner.

Weitere Informationen zum Rahmenkonzept „Kooperative Ganztagsbildung in Oldenburger Grundschulen“ insgesamt erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung bei den Koordinatorinnen für Ganztagsgrundschulen:

Inka Sandmann-Müller
Telefon: 0441 235-2496
E-Mail: inka.sandmann-mueller[at]stadt-oldenburg.de

Stephanie Lichtenberg
Telefon: 0441 235-3855
E-Mail: stephanie.lichtenberg[at]stadt-oldenburg.de

Karen Graf (Finanzen/Verwaltung)
Telefon: 0441 235-3522
E-Mail: karen.graf[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 14. Oktober 2024