Einschulung

Einschulung

Die Grundschule » ist als erste Schulstufe entscheidend für die weitere Lernentwicklung Ihres Kindes. In diesen Jahren wird die Basis für die weitere Schullaufbahn gelegt. Die Schülerinnen und Schüler lernen grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Neben dem Erlernen von Lesen, Schreiben und dem Erwerb mathematischer Grundfertigkeiten erhalten die Kinder einen ersten Zugang zu gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Lernfeldern. Darüber hinaus erwirbt Ihr Kind Grundkenntnisse im Bereich der Lernmethoden. Eine weitere wichtige Rolle spielt das Soziale Lernen, das heißt Lernen mit und von anderen Kindern.

Ab wann ist mein Kind schulpflichtig?

Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Das sechste Lebensjahr wird am Tag vor dem sechsten Geburtstag vollendet. So kommt es, dass Kinder, die am 1. Oktober sieben Jahre alt werden, in diese Berechnung hinein fallen. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten etwa 15 Monate vor der Einschulung ein Schreiben von der zuständigen Grundschule mit weiteren Informationen zur Anmeldung.

Welche Schule liegt in meinem Bezirk?

Die Stadt Oldenburg hat dem niedersächsischen Schulgesetz entsprechend für ihre Grundschulen » Bezirke festgelegt und so geregelt, welche Schule für die Aufnahme eines Kindes verantwortlich ist. In der Regel besuchen die Kinder dabei die Grundschule, die ihrem Wohnort am nächsten gelegen ist. Welche Schule für Sie zuständig ist erfahren Sie hier »

Wo finde ich katholische Grundschulen?

Neben dem Besuch der zuständigen Grundschule allgemeinen Bekenntnisses besteht auch die Möglichkeit, das Kind an der zuständigen katholischen Grundschule anzumelden. Auch hier gibt es Schulbezirke. Welche Schule für Sie zuständig ist erfahren Sie. Welche Schule für Sie zuständig ist erfahren Sie hier ».

Wer kann an einer Oldenburger Schule angemeldet werden?

An der Grundschule können in der Regel nur Kinder mit Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Schulbezirk angemeldet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung eines falschen Wohnsitzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Darüber hinaus kann auch derjenige, der eine Wohnanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt (Wohnungsgeberbestätigung), ohne dass ein tatsächlicher Bezug stattfindet, mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Was passiert bei der Anmeldung?

Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem auch die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt, sofern Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besucht. Die Schule informiert Sie über die erforderlichen Formalitäten. Sowohl die Anmeldung zur Schule als auch die Teilnahme der Feststellung des Sprachstandes sowie an der späteren Schuleingangsuntersuchung unterliegen bereits der Schulpflicht.

Wie funktioniert die vorzeitige Einschulung?

Jedes von den Sorgeberechtigten für schulfähig gehaltene Kind unter sechs Jahren kann auf Antrag vorzeitig eingeschult werden, wenn das Kind die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzt. Der Antrag muss bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Anmeldung ist bis Mai des Jahres der Einschulung möglich. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.

Wie funktioniert die flexible Einschulung?

Sorgeberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben die Möglichkeit, die Einschulung um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen sich die Sorgeberechtigten bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben. Es reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule.

Was passiert bei einer Zurückstellung?

Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden. Die Entscheidung der Schulleitung erfolgt nach Beratung mit den Sorgeberechtigten.

Wie lange dauert ein Schultag?

Sofern es sich bei der Schule nicht um eine Ganztagsschule » handelt, sind alle Oldenburger Grundschulen Verlässliche Grundschulen. Das bedeutet, dass die Kinder fünf Zeitstunden (je nach Schulbeginn bis etwa 13 Uhr) in der Schule unterrichtet beziehungsweise betreut werden. Es werden jedes Jahr weitere Grundschulen in Ganztagsschulen umgewandelt.

Eine Übersicht über die Ganztagsgrundschulen in Oldenburg finden Sie hier ».

Wo finde ich Betreuungsmöglichkeiten?

Wenn über die Unterrichtszeit, welche die Grundschule derzeit anbietet, hinaus eine Betreuung für das Kind benötigt wird, kann das Kind im Januar und Februar vor der Einschulung in der entsprechenden Horteinrichtung oder der Ganztagsschule » angemeldet werden. Eine Übersicht finden Sie im Wegweiser Kindertagesbetreuung ».

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Nützliche Informationen finden Sie auch auf der Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums »

Grundsätzlich ist die zuständige beziehungsweise die besuchte Grundschule eine erste gute Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung Ihres Kindes geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel und zum Unterricht.

Weitergehende Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2534 oder unter britta.sellmeier[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 13. April 2023