Oldenburger Schulsystem

Berufsschule

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Dies bedeutet, dass die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: die praktische Ausbildung in einem Betrieb, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule. Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die Fachstufen.

Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes müssen alle Auszubildenden grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine zwölfjährige Schulpflicht bereits erfüllt ist. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule soll im Gesamtdurchschnitt mindestens zwölf Unterrichtsstunden je Unterrichtswoche betragen.

Auszubildende in Berufen mit landesweit geringen Schülerzahlen (sogenannte Splitterberufe) werden in überregionalen Fachklassen zusammengefasst oder sie besuchen eine entsprechende Fachklasse in einem anderen Bundesland. Der Unterricht wird in diesen Fällen in zeitlich zusammenhängenden Abschnitten („Blockunterricht“) erteilt.

Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ist unter anderem die Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fort und Weiterbildung eine Fachschule besuchen oder eine Meisterprüfung ablegen können.

Darüber hinaus ermöglicht die Berufsschule auch den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse und befähigt dazu, nach Maßgabe dieser Abschlüsse den Bildungsweg in anderen Schulen im Sekundarbereich II fortzusetzen. Erworben werden kann unter bestimmten Voraussetzungen:

  • der Hauptschulabschluss,
  • der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss,
  • der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • der Erweiterte Sekundarabschluss I und
  • die Fachhochschulreife

Bei diesem Text handelt es sich um einen leicht veränderten Auszug aus der Broschüre „Das niedersächsische Schulwesen“ » (Stand: Mai 2020) des Niedersächsischen Kultusministeriums, in der Sie auch noch weiterführende Informationen finden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Mehr über die einzelnen Berufsbildenden Schulen in Oldenburg erfahren Sie hier ».

Grundsätzlich ist die gewünschte beziehungsweise die bereits besuchte Schule die richtige Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zu angebotenen Bildungsgängen, zur Aufnahme, zum Schulwechsel, zu Schwerpunkten, zu pädagogischen Inhalten und zum Unterricht. 

Weitergehende Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2651 oder unter sandra.bischoff[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 13. April 2023