Oldenburger Schulsystem

Förderschule

1. Orte und Formen sonderpädagogischer Förderung

Förderschulen werden in Niedersachsen in folgenden Förderschwerpunkten vorgehalten:

  • Lernen (Schuljahrgänge 5 bis 10)
  • Sprache
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Hören
  • Sehen

In Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet. Dies erfolgt in der Regel durch Förderschullehrkräfte. Die Lerngruppen sind kleiner als an den anderen allgemein bildenden Schulen.

2. Sonderpädagogische Unterstützung an Förderschulen

Durch sonderpädagogische Unterstützung sollen Schülerinnen und Schüler im Unterricht und bei der Erziehung eine ihren persönlichen Voraussetzungen und Bedingungen angemessene Unterstützung durch individuell angepasste Maßnahmen  erhalten. Förderschulen können für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine besonders geeignete Möglichkeit bieten, ihr individuelles Potenzial auszuschöpfen. 

3. Aufgaben der Förderschule

Förderschulen halten für ihre Schülerinnen und Schüler die erforderliche Ausstattung bereit. Aufgaben der Förderschule sind:

  • Unterricht, Erziehung und schwerpunktspezifische sonderpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler
  • Beratung und Unterstützung wichtiger Personen des Umfeld der jungen Menschen, vor allem deren Eltern, sowie von weiteren pädagogischen Fachkräften und anderen bedeutsamen Bezugspersonen
  • Zusammenarbeit mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen.

Die Dauer der sonderpädagogischen Unterstützung in Förderschulen ist individuell unterschiedlich. Grundsätzlich wird auf Durchlässigkeit zu anderen Schulen geachtet.

Für einige Kinder und Jugendliche bietet die Förderschule im Sinne einer Durchgangsschule bei einer zeitlich begrenzten Aufnahme die Möglichkeit, konzentriert die notwendige sonderpädagogische Unterstützung zu erhalten und eine persönliche Stabilisierung zu erreichen, die eine baldige Rück- beziehungsweise Umschulung in die allgemeine Schule oder eine Eingliederung in den berufsbildenden Bereich ermöglicht.

4. Abschlüsse

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören können die möglichen Abschlüsse der Schulform, die sie besuchen, erwerben:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss 
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt
  • am Ende des Sekundarbereichs II der gymnasialen Oberstufe: Allgemeine Hochschulreife.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen können am Ende von Schuljahrgang neun an der Förderschule und an allen öffentlichen weiterführenden Schulen den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erwerben. Danach haben sie die Möglichkeit, weitere Schulabschlüsse anzustreben.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen ihre Schulpflicht an der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und an weiteren Schulen. Das angestrebte Bildungsziel ist ein selbstbestimmtes Leben in gesellschaftlicher Partizipation. Beim Verlassen der Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Abgangszeugnis, in dem die erreichten Kompetenzen und Lernstände sowie die erreichten Fortschritte individuell beschrieben werden.

Bei diesem Text handelt es sich um einen leicht veränderten Auszug aus der Broschüre „Das niedersächsische Schulwesen“ » (Stand: Mai 2020) des Niedersächsischen Kultusministeriums, in der Sie auch noch weiterführende Informationen finden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Mehr über die einzelnen Förderschulen in Oldenburg erfahren Sie hier ».

Grundsätzlich ist die gewünschte beziehungsweise die bereits besuchte Schule die richtige Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung Ihres Kindes geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel, zu Schulabschlüssen, zu Schwerpunkten, zu pädagogischen Inhalten und zum Unterricht.

Weitergehende Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2652 oder unter tanja.giebe[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 31. August 2023