Aufgaben des Verwaltungsausschusses

Was macht der Verwaltungsausschuss?

In erster Linie besteht die Aufgabe des Verwaltungsausschusses in der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse: Beschlussvorschläge, die von den jeweiligen Fachausschüssen vorbereitet wurden, werden dem Verwaltungsausschuss zugeleitet. Der Verwaltungsausschuss stimmt diesem Beschlussvorschlag zu, lehnt ihn ab oder legt dem Rat einen geänderten Beschlussvorschlag vor.

Sind mehrere Fachausschüsse an einer Angelegenheit beteiligt, so hat der Verwaltungsausschuss dem Rat einen einheitlichen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dem Verwaltungsausschuss obliegt es außerdem, die Arbeit der einzelnen Fachausschüsse aufeinander abzustimmen.

Ferner beschließt der Verwaltungsausschuss über Angelegenheiten, die weder in den Zuständigkeitsbereich des Rates noch des Oberbürgermeisters fallen. Dies sind zum Beispiel Auftragsvergaben oder Personalentscheidungen. Der Verwaltungsausschuss hat somit eine Auffangzuständigkeit, die auch als „Lückenkompetenz“ bezeichnet wird.

Dem Verwaltungsausschuss sind auch bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen. So beschließt er über reine Verwaltungsangelegenheiten, etwa die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages oder eines Bürgerbegehrens. Er kann in allen Angelegenheiten der Verwaltung Auskünfte verlangen und dazu Stellung nehmen.

Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nicht öffentlich. Sie werden vom Oberbürgermeister nach Bedarf einberufen.

Zuletzt geändert am 5. Februar 2024