Allgemeine Hinweise

Die Untere Abfallbehörde ist nur begrenzt in der Lage Abfallberatungen durchzuführen. Auskünfte zur Abfalltrennung und Fragen zur Müllabfuhr beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseiten des AWB »

Für gebührenrechtliche Anfragen steht das Amt für Controlling und Finanzen zur Verfügung. Der Fachdienst Finanzen ist auch zuständig, wenn es darum geht einen Abfallbehälter anzumelden.

Nachbarschaftsstreitigkeiten

Häufig erreichen die Untere Abfallbehörde Beschwerden über das Verhalten von Nachbarn hinsichtlich deren Abfallentsorgung. Moniert werden stinkende und zu dicht an der Grundstücksgrenze angelegte Komposthaufen sowie geschnittene und ebenfalls an der Grenze abgelegte Sträucher, zu früh zur Leerung bereitgestellte Abfalltonnen oder falsch befüllte gelbe Abfallsäcke, wodurch neben den entstehenden Gerüchen auch reichlich Ungeziefer Einzug halten würde. Kontrollen enden dann oft mit dem Ergebnis, dass der eigentliche Grund für die Beschwerde lediglich Nachbarschaftsstreitigkeiten sind und zum Beispiel der Komposthaufen ein vorgeschobener Grund dafür ist, dem Nachbarn „eins auszuwischen“.

Die Schlichtung solcher Streitigkeiten ist für die Untere Abfallbehörde der Stadt nicht leistbar. Bei ungerechtfertigten Hinweisen müssen die entstandenen Kosten dem Anrufer beziehungsweise der Anruferin in Rechnung gestellt werden.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024