Landschaftspflege

Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

Im Naturschutzgesetz ist festgelegt, dass Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzbarkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur- und Landschaft nachhaltig gesichert werden müssen.

Maßnahmen der Landschaftspflege

Landschaftspflege umfasst also insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Neuanlage und Renaturierung von Lebensräumen. Oldenburg gehört zu den wenigen kreisfreien Städten, die noch einen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen haben. Die Stadt bietet mit ihrem hohen Anteil an erreichbarem Grün, Landschafts- und Naturschutzgebieten für die Bürgerinnen und Bürger eine hohe Lebensqualität, mit der auch die wirtschaftliche Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit in der Region einhergeht.

In Oldenburg gibt es 48 Landschaftsschutzgebiete und fünf Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 3.141 Hektar, mit 541 besonders geschützten Biotopen gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), sowie 36 geschützte Landschaftsbestandteile und 57 Naturdenkmale.

Diese Gebiete zu erhalten ist Aufgabe des Sachgebietes Landschafts- und Biotoppflege. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Pflege- und Entwicklungskonzepten und Artenschutzkonzepten für den Naturraum, die Umsetzung von Landschaftspflege und Artenschutzmaßnahmen, sowie die Betreuung der Schutzgebiete und Kompensationsflächen mit Pflegemaßnahmen wie zum Beispiel:

  • regelmäßige Mäharbeiten
  • Entkusselung, Rückschnitt von Gehölzen
  • Anpflanzungen, Aufforstungen
  • Bau und Ausbesserung von Wegen, Wallhecken, Nisthilfen, Amphibienschutz und sonstigem Inventar
  • Anlage und Unterhaltung von Feuchtbiotopen

Schwerpunktmäßig fallen Aufgaben in folgenden Schutzgebieten an:

Naturschutzgebiete:

  • Krusenbusch
  • Bornhorster Huntewiesen
  • Everstener Moor

Landschaftsschutzgebiete:

  • Gerdshorst
  • Oldenburger-Rasteder Geestrand
  • Blankenburger Holz und Klostermark mit Stadtwald
  • Wüschemeer
  • Haarenniederung
  • Buschhagenniederung

Geschützte Landschaftsbestandteile:

  • Alte Braker Bahn
  • Drögen Hasenweg
  • Tegelbusch

Ihre Ansprechpersonen:

Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
26105 Oldenburg

Hartwig Dannemann;  Zimmer 047
E-Mail: hartwig.dannemann[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-2634
Fax: 0441 235-2110

Michael Engels; 1. OG, Zimmer 134
E-Mail: michael.engels[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-3201
Fax: 0441 235-2110

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024