Oldenburg. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) weist darauf hin, dass aufgrund der Coronapandemie ab sofort auf allen seinen Standorten bis auf weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Dies gilt damit für die Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, das Kompostwerk, Barkenweg 1 sowie auf den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6, und am Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7.
Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen medizinischer Gründe muss nachgewiesen werden.